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Ollinger Str. 10
83620 Feldkirchen-Westerham
Tel.:08063 / 9703-0
Fax.:08063/9703-198
Montag − Freitag
08:00 bis 12:00
Dienstag
14:00 bis 16:30
Donnerstag
14:00-18:00
Müllgebühren
Gebühr/Monat | Gebühr/Jahr | ||
---|---|---|---|
| ohne Kompostermäßigung | 6,00 € | 72,00 € |
mit Kompostermäßigung | 5,40 € | 64,80 € | |
80 l | ohne Kompostermäßigung | 9,70 € | 116,40 € |
mit Kompostermäßigung | 8,60 € | 103,20 € | |
120 l | ohne Kompostermäßigung | 14,50 € | 174,00 € |
mit Kompostermäßigung | 12,90 € | 154,80 € | |
| ohne Kompostermäßigung | 29,00 € | 348,00 € |
mit Kompostermäßigung | 25,80 € | 309,60 € | |
1100 l | Mietcontainer | 273,00 € | 3.276,00 € |
Eigentumsbehälter | 63,00 € pro Leerung | ||
70 l Müllsack | 5,00 € pro Stück |
Die Leerung erfolgt am Donnerstag im 14-tägigen Rhythmus
Feiertagsregel: Bei Feiertagen in der Entleerungswoche vor oder am Entleerungstag erfolgt die Abfuhr einen Tag später
Müllentleerungs Kalender
Wertstoffhof:
Mülltonnen können an der Wertstoffsammelstelle (Bauhof, Breitensteinstr. 39 in Feldolling) zu den folgenden Öffnungszeiten umgetauscht oder abgeholt werden:
Das für den Tausch benötigte Formular ist im Rathaus erhältlich. Als Bestätigung ist die Unterschrift des Hauseigentümers notwendig.
Öffnungszeiten | Winterzeit | Sommerzeit |
---|---|---|
Dienstag | 13:00-17:00 | 14:00-18:00 |
Donnerstag | 13:00-17:00 | 14:00-18:00 |
Samstag | 09:00-14:00 | 09:00-14:00 |
Sachbearbeiter sind Herr Lang (08063/9703-301) und Frau Kainzbauer (08063/9703-304)
Windelsäcke für Kinder
Wer in seinem Haushalt 2 Kinder unter 3 Jahren hat, erhält von der Gemeinde pro Monat 2 Windelsäcke.
genaue Informationen erhalten Sie bei Frau Lein (Tel.-Nr. 08063/9703-303)
Zuschuss für die Restmülltonne bei pflegebedürftigen Personen im Haushalt
Bei der Pflege von Personen gibt es oft ein hohes Müllaufkommen. Die Gemeinde gewährt nach
Vorlage der entsprechenden Nachweise einen Zuschuss. Ein entsprechender Antrag ist bei
Herrn Lang erhältlich (Tel.-Nr. 08063/9703-301)
Grundsteuer
Der bisherige Eigentümer bleibt solange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Objekt
auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Objekt
wird dem neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt
der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.
Bitte beachten Sie, dass nur neue Bescheid versandt werden, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert.
Sachbearbeiterin ist Frau Kainzbauer (08063/9703-304)
Eigentümerwechsel
Bitte melden Sie den Verkauf Ihres Anwesens schriftlich mit Hilfe unseres Formulares
"Eigentümerwechsel". Dieses finden Sie auf unser Homepage oder persönlich im Rathaus.
Hebesätze
Grundsteuer A und B 330%
Gewerbesteuer 380%
Fäkalschlammgebühren
Die Entleerung der Hauskläranlagen erfolgt bedarfsgerecht durch das von der Gemeinde beauftragte
Unternehmen. Dies ist derzeit die Firma Huber Linden (Haarstraße 1 in 82623 Linden).
Für einen Termin zur Entleerung können Sie sich direkt unter der 08027/417 melden.
Allgemeine Informationen erteilt Herr Lang (08063/9703-301)
Hundesteuer
Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder Hund, der mindestens 3 Monate im jeweiligen
Kalenderjahr in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gehalten wird. Bei der Aufnahme eines Welpen
muss dieser erst angemeldet werden, wenn er über vier Monate alt ist.
Die jeweiligen Formulare sind auf unserer Homepage oder persönlich im Rathaus erhältlich.
Steuersätze | im Jahr |
---|---|
für den ersten Hund | 60,00 € |
für jeden weiteren Hund | 120,00 € |
für sog. Kampfhunde | 500,00 € |
Weitere Informationen können auf der gemeindlichen Hompage nachgelesen werden. Für direkte
Auskünfte steht Ihnen Frau Kainzbauer/Finanzverwaltung unter 08063/9703-304 zur Verfügung.