Gemeinde

Wohnquartier Flüchtlingsunterbringung

Was ist geplant und wie wirkt die Kommune mit?

Der Landkreis Rosenheim ist als unterstes Staatsorgan unmittelbar für die Unterbringung von Asylsuchenden verantwortlich. Im Rahmen der Suche nach Unterkünften plant der Landkreis in Kooperation mit dem Grundstückseigentümer an der Walter-Gessner-Straße 1 ein Wohnquartier für Geflüchtete für maximal 160 Personen. Bürgermeister und Gemeinde werden in den Planungsprozess erst eingebunden, wenn die Verträge zwischen Grundstückseigentümer und Landkreis fix sind um Einflussnahmen auszuschließen. Diese Vorgehenswiese ist laut Landrat Otto Lederer nötig, um den dringend benötigten Wohnraum schaffen zu können.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat deshalb erst mit der Einreichung des Bauantrages von den Plänen des Landkreises erfahren. Im Rahmen des Bauantrages wird die Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Frist um eine Stellungnahme und um das sog. „gemeindliche Einvernehmen“ gebeten. Damit die Bürgerschaft bereits vor diesen Entscheidungen eingebunden ist, hat die Gemeinde kurzfristig eine Informationsveranstaltung für den 19.04.2024 organisiert.


Welche Informationen gab es an dem Abend?

Am 19. April 2024 fand in der Turnhalle des Kultur- und Sportzentrums in Feldkirchen-Westerham eine Informationsveranstaltung in Kooperation mit dem Landratsamt Rosenheim statt. Die Veranstaltung wurde organisiert, um die Bürgerinnen und Bürger über die geplante Errichtung eines Wohnquartiers für Geflüchtete im Gewerbegebiet Westerham zu informieren.Infoveranstaltung

Die Beauftragte des Landratsamts und Landrat Otto Lederer nahmen an diesem Abend teil und gaben einen detaillierten Einblick in die Planungen und Hintergründe des Projekts. Trotzdem die örtliche Gemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Planungen des Landratsamtes hat, war es Bürgermeister Johannes Zistl ein besonderes Anliegen, die Veranstaltung zu organisieren und die Bürgerinnen und Bürger persönlich einzuladen. Die Meinung und das Verständnis der Bevölkerung für dieses Projekt wurden als von großer Bedeutung erachtet.

Die Informationsveranstaltung stieß auf positive Resonanz. Sowohl Frau Scheurl, Abteilungsleiterin im Landratsamt, Landrat Otto Lederer als auch Bürgermeister Johannes Zistl erhielten viel Lob für ihre Offenheit und ihr Engagement in dieser Angelegenheit. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern die Gelegenheit, ihre Fragen und Bedenken direkt an die Verantwortlichen zu stellen und aus erster Hand informiert zu werden.

Die Bedeutung und die möglichen Auswirkungen eines solchen Projekts auf die lokale Gemeinschaft wurden während der Veranstaltung umfassend diskutiert. Die Informationsveranstaltung diente dazu, die Bürgerschaft vollständig zu informieren und eine Plattform zu bieten, um Fragen und Sorgen auszuräumen.

Insgesamt war die Veranstaltung ein wichtiger Schritt, um Transparenz zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess einzubeziehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Projekt weiter voranschreitet und welche weiteren Schritte seitens der Gemeinde und des Landratsamtes unternommen werden.

Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung zum Download: 


Was hat die Kommune veranlasst um an einer Umplanung mitwirken zu können?

Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Sachlage hat die Gemeinde beschlossen, ihr gemeindliches Einvernehmen zu diesem Vorhaben nicht zu erteilen. Dies geschieht aufgrund der Einschätzung, dass die Dimension der geplanten Anlage als unverhältnismäßig groß erscheint und die Lage im Gewerbegebiet als unpassend angesehen wird. So wurde der Bauantrag am 23.04.2024 im Bauausschuss abgelehnt.

Des Weiteren steht das geplante Wohnquartier planungsrechtlich im Widerspruch zu den angestrebten Gemeindeentwicklungszielen an dieser Stelle. Die Überplanung der Flurnummer 2578 sowie der Ausbau der Aiblinger Straße sind bereits fest in den Planungen der Gemeinde verankert. Um diese Planungsabsichten zu sichern, wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Die Beratungen im Gemeinderat bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten werden fortgesetzt.

In der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2024 wurde zudem eine Veränderungssperre für den bisherigen Geltungsbereich und der Erweiterungsfläche auf der Flur-Nr. 2578 der Gemarkung Vagen erlassen, um Flächen für produzierendes Gewerbe vorzuhalten bzw. neu zu schaffen. 

Weiter wurde ein Beschluss zur Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 „GE Weidach III“ gefasst.


Wie geht es jetzt weiter?

Alle nötigen Unterlagen wurden ablehnend an das Landratsamt weitergeleitet. Wir erwarten nun die rechtliche Beurteilung seitens des Landratsamtes, voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024.

Sollte die geplante Unterkunft jedoch nicht wie geplant realisiert werden, sind wir darauf vorbereitet, nach Information der Anlieger geeignete Standorte für kleinere Einheiten zu melden. Wir möchten sicherstellen, dass diese Standorte sorgfältig ausgewählt werden und im Einklang mit den Wünschen und Bedürfnissen der Gemeinschaft stehen.

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

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